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AGB

(Gastaufnahmevertrag):

Für die Zimmerreservierung gelten rechtliche Regelungen:

Eine vom Gast vorgenommene und von  Haus Waldesruh akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im einzelnen ergeben sich aus ihm diese Rechte und Pflichten: 

  • Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer oder die Ferienwohnung – gleichgültig ob mündlich oder schriftlich – bestellt und zugesagt ist oder (falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war) bereitgestellt worden ist.
  • Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  • Der Gastgeber Pension Haus Waldesruh ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.
  • Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
  • Die Kosten für den Gast betragen bei Storno oder Nichtanreise:
    Ferienwohnungen: 90%
  • Der Gastgeber ist gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
  • Bis zur anderweitigen Zimmervergabe hat der Gast für die Dauer des Vertrages den vorstehend errechneten Betrag zu bezahlen.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand ist Fritzlar.

Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung dieser AGB und wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt im Haus Waldesruh.